
Beschreibung
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung* schnell und bequem in einer unserer 3 Filialen durchführen lassen.
* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Nicht gültig für Autogasfahrzeuge.
Passend für folgende Fahrzeuge
Passend für alle Fahrzeuge
Weitere Informationen
Bei allen Fahrzeugen älter als 3 Jahre muss die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung 2-jährig durchgeführt werden. Hierbei werden alle verkehrssicherheitsrelevanten Bauteile, wie Bremsen, Aufhängung, Abgasanlage, Reifen und Beleuchtung durch eine Prüforganisation untersucht. Ein Abgastest wird durchgeführt, bei dem die Abgaswerte des Fahrzeugs bestimmt werden. Zu beiden Untersuchungen werden Protokolle erstellt, so dass die Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre garantiert ist. Unser Angebot umfasst hierzu alle Arbeiten.
Abgasuntersuchung ist ab 2010 Teil der Hauptuntersuchung
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.
Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.